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Das sollten Verbraucher wissen! Neuregelungen zum 01.01.2013 im Überblick: Öffnung der Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb Kein Nebenerwerbsverbot für den Bezirksschornsteinfeger Innovative und flexible Leistungsangebote Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre Bezirksschornsteinfeger ist künftig der bevollmächtigte Schornsteinfeger |
Herzlich Willkommen auf Schornsteinfegerbewertungen.de Ist Ihnen eigentlich schon die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts bekannt? Bisher wurde dem Hauseigentümer ein bestimmter Kaminkehrer zugewiesen. Er konnte sich dadurch nicht frei entscheiden, welchen Schornsteinfeger er für die Überprüfung der Feuerstätte bzw. für die Heizungswartung beauftragen möchte. Das hat nun ein Ende. Ab dem Jahr 2013 können Haus- und Wohnungseigentümer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl mit der Durchführung bestimmter Schornsteinfegerarbeiten, vor allem für die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, beauftragen. Sie können die Arbeiten wie bisher durch Ihren Bezirksschornsteinfeger ausführen lassen, oder Sie beauftragen einen nach § 3 SchfHwG registrierten Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks mit der Ausführung der Arbeiten.
Nur welcher Schornsteinfegerbetrieb ist für Sie der richtige? Wer darf in Deutschland überhaupt Kehrarbeiten durchführen? Welcher Schornsteinfegerbetrieb bietet das beste Preis- und Leistungsverhältnis? Und welche Tätigkeiten müssen weiterhin vom Bezirksschornsteinfegermeister ausgeführt werden? Auf Schornsteinfegerbewertungen.de erfahren Sie es. Erkundigen Sie sich einfach im Voraus über die Qualität des jeweiligen Schornsteinfegerbetriebes und informieren Sie sich über das Preis- und Leistungsverhältnis. Die Abgabe einer Bewertung ist zu 100% kostenlos. Im Gegenzug dürfen Sie sich immer kostenlos und ohne Einschränkungen auf Schornsteinfegerbewertungen.de über die Qualität eines Schornsteinfegerbetriebes informieren. Das Ausfüllen des Formulars ist anonym, ohne Risiko, einfach und dauert lediglich 1 Minute. |
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